Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in geringen Mengen erlaubt. Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU, Norwegen, Island und der Schweiz starten, gelten seit November 2006 folgende Handgepäck-Regeln: Flüssigkeiten wie Getränke, Gels, Cremes und Pasten dürfen im Handgepäck nur in geringen Mengen (max. 10×100 ml) mitgeführt werden.
Die Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, einschließlich USA. Im Handgepäck sind Sicherheitsstreichhölzer (eine kleine Schachtel oder ein Briefchen) oder 1 Feuerzeug, welches verflüssigtes Gas und keinen anderen nicht angesaugten flüssigen Brennstoff enthält, für den persönlichen gebrauch erlaubt, wenn es am eigenen Körper mitgeführt wird.
Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen sind generell weder am eigenen Körper, noch als aufgegebenes Gepäck oder im Handgepäck erlaubt. Anmerkung: “Überallzünder” – Anzünder mit “Blauen Flammen” – Zigarrenanzünder sind verboten.
Wochentag/Tagefeld: 1=Montag, 2=Dienstag, 3=Mittwoch, 4=Donnerstag, 5=Freitag, 6=Samstag, 7=Sonntag